Man sollte von jedem fordern, was er leisten kann.
Antoine de Saint-Exupéry

Die Elbe-Werkstätten GmbH beschäftigt über 1200 behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sechs Betrieben im Großraum Hamburg. Zu unseren Produktionen und Dienstleistungen zählen unter anderem: Digitalisierung, Mailing-Service und Lettershop, Tischlerei-Handwerk und Holzmontage, Verpackungsservice sowie die Print-Produktion, etwa Books on demand. Wir produzieren Waren für den Markt und liefern Dienstleistungen für die Wirtschaft.

Übrigens: Ein Auftrag an die Elbe-Werkstätten ist ziemlich clever. Denn private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand (Arbeitgeber), die über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne § 7 Abs. 1 verfügen, müssen wenigstens 5 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Arbeitgeber, die durch Aufträge an erkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung Behinderter beitragen , können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Mehr Informationen über unser Unternehmen erhalten Sie auf der Website der Elbe-Werkstätten.

Elbe-Werkstätten GmbH • Friesenweg 5b • 22763 Hamburg • Tel.: 040/889 06-206 • Fax: 040/889 06-111